Sie haben ein sogenanntes KM (kleines oder mittleres) Unternehmen und denken, dass regelkonformes Verhalten, auch gegenüber den steuerrechtlichen Vorschriften, bei Ihnen eigentlich selbstverständlich ist. Sie haben vielleicht sogar schon einmal davon gehört, dass im Rahmen der sogenannten GoBD die Beschreibung der Abläufe in der Buchhaltung wichtig ist, denken aber, da wird sich Ihr Steuerberater schon kümmern. Die letzten Betriebsprüfungen durch das Finanzamt haben sie ja auch ganz gut überstanden.
Mit diesem Denken tragen Sie dazu bei den Staatssäckel noch mehr auf Ihre Kosten zu füllen, als das materielle Steuerrecht vorsieht.
Warum? Weil gravierende Verstöße gegen formale steuerrechtliche Vorschriften allein schon genügen um Zuschätzungen durch das Finanzamt zu rechtfertigen! (Siehe dazu auch die Ausführungen im BFH Beschluss vom 02.06.2014 – III B 101/13 (NV), veröffentlicht am 30.07.2014)
Allein durch die Festsetzung eines sogenannten Verzögerungsgeldes bei Verstoß gegen formale Vorschriften füllen Sie ungewollt die Staatskasse.
Fangen Sie darum jetzt und nicht erst im nächsten Quartal oder zum Jahreswechsel an in einem Dokument mit Datum und Unterschrift zu hinterlegen, dass Sie sich zu regelkonformen Verhalten verpflichten und beschreiben Sie kurz und prägnant in welcher Weise, dass bei Ihnen im Unternehmen geschieht. Erstellen Sie eine aussagekräftige Vorgangsbeschreibung, wie in der Schule gelernt, und Sie haben den ersten und wichtigsten Schritt getan um eigentlich ungerechtfertigte, da nur auf Formverstößen aufbauende Steuerschätzungen und Verzögerungsgelder zu vermeiden.
Wollen Sie für die Zukunft gewappnet sein und die formalen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Buchhaltung schaffen fangen Sie jetzt damit an. Um dieses regelkonforme Verhalten zu optimieren stehen auch wir Ihnen gerne zu Verfügung.